Garantie & Gewährleistung
INFO: 2-jährige Gewährleistungsfrist
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist hat sich im Zuge der im Januar 2002 in Kraft getretenen Schuldrechtsreform von 6 Monaten auf 2 Jahre erhöht. Oft wird jedoch immer noch von einer "Zwei-Jahres-Garantie" gesprochen, die der Gesetzgeber eingeführt habe. Die meisten Verbraucher gehen durch die ständige Verwechslung der beiden Rechtsbegriffe deshalb davon aus, dass jede Kaufsache eine zweijährige Lebensdauer besitzen müsse. Das ist ein Trugschluss, der oftmals zum Streit zwischen Händlern und Verbrauchern führt.
Egal, ob der Käufer Verbraucher oder Unternehmer ist, das Kaufobjekt neu oder gebraucht - die Gewährleistungsfrist von 2 Jahren gilt grundsätzlich.
Die gesetzliche Gewährleistung bezieht sich auf die Mangelfreiheit des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer. Ein Mangel muss zum Übergabezeitpunkt nicht erkennbar sein. Es kommt vielmehr darauf an, dass die Ursache des Mangels zu diesem Zeitpunkt vorhanden sein muss, auch wenn sich dieser erst Monate später auswirkt.
INFO: Freiwillige Garantie
Eine Garantie erfolgt freiwillig und tritt neben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Der Garantiegeber kann den Umfang selbst gestalten.
So kann er beispielsweise bestimmen, ob sich die Garantie auf die Lebensdauer oder auf einzelne Teile des Produktes erstreckt. Der Verkäufer oder Hersteller kann zum Beispiel eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache aussprechen oder dafür garantieren, dass das Produkt für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält. Wird ein Produkt als "Rostfrei" bezeichnet (Haltbarkeitsgarantie), so stehen dem Käufer im Garantiefall die Rechte zu, die sich aus der Garantieerklärung und der einschlägigen Werbung ergeben.
Wir erleichtern Ihnen die Begriffe:
Wir geben 2 Jahre Gewährleistung auf alle Artikel, sowie 2 Jahre Garantie auf die Lebensdauer der Artikel.
Von dieser Garantie ausgenommen sind Akkus, Batterien, Leuchtmittel und Verschleißteile, sowie Mängel und Abnutzungserscheinungen, die auf gebrauchsüblichen Verschleiß, unsachgemäße Behandlung oder fehlende Wartung zurückzuführen sind, oder dem Kunden beim Kauf bekannt waren. Die Garantie erlischt sobald der Kunde Artikel öffnet oder öffnen lässt.
Ansprüche aus der Garantie können vom Kunden unter Vorlage des Artikels und der Rechnung innerhalb von 2 Jahren ab Kaufdatum geltend gemacht werden.
Bitte nutzen Sie hierfür unser RMA-Formular. [RMA Formular aufrufen]
Rosbund-NET wird nach eigener Wahl entweder den Mangel beseitigen (Reparatur), im Austausch ein Ersatzartikel liefern oder den Kaufpreis gegen Rückgabe des Artikels erstatten. Weitergehende Ansprüche können aus der Garantie nicht hergeleitet werden.
Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Käufers bleiben von der Garantie unberührt.
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist hat sich im Zuge der im Januar 2002 in Kraft getretenen Schuldrechtsreform von 6 Monaten auf 2 Jahre erhöht. Oft wird jedoch immer noch von einer "Zwei-Jahres-Garantie" gesprochen, die der Gesetzgeber eingeführt habe. Die meisten Verbraucher gehen durch die ständige Verwechslung der beiden Rechtsbegriffe deshalb davon aus, dass jede Kaufsache eine zweijährige Lebensdauer besitzen müsse. Das ist ein Trugschluss, der oftmals zum Streit zwischen Händlern und Verbrauchern führt.
Egal, ob der Käufer Verbraucher oder Unternehmer ist, das Kaufobjekt neu oder gebraucht - die Gewährleistungsfrist von 2 Jahren gilt grundsätzlich.
Die gesetzliche Gewährleistung bezieht sich auf die Mangelfreiheit des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer. Ein Mangel muss zum Übergabezeitpunkt nicht erkennbar sein. Es kommt vielmehr darauf an, dass die Ursache des Mangels zu diesem Zeitpunkt vorhanden sein muss, auch wenn sich dieser erst Monate später auswirkt.
INFO: Freiwillige Garantie
Eine Garantie erfolgt freiwillig und tritt neben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Der Garantiegeber kann den Umfang selbst gestalten.
So kann er beispielsweise bestimmen, ob sich die Garantie auf die Lebensdauer oder auf einzelne Teile des Produktes erstreckt. Der Verkäufer oder Hersteller kann zum Beispiel eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache aussprechen oder dafür garantieren, dass das Produkt für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält. Wird ein Produkt als "Rostfrei" bezeichnet (Haltbarkeitsgarantie), so stehen dem Käufer im Garantiefall die Rechte zu, die sich aus der Garantieerklärung und der einschlägigen Werbung ergeben.
Wir erleichtern Ihnen die Begriffe:
Wir geben 2 Jahre Gewährleistung auf alle Artikel, sowie 2 Jahre Garantie auf die Lebensdauer der Artikel.
Von dieser Garantie ausgenommen sind Akkus, Batterien, Leuchtmittel und Verschleißteile, sowie Mängel und Abnutzungserscheinungen, die auf gebrauchsüblichen Verschleiß, unsachgemäße Behandlung oder fehlende Wartung zurückzuführen sind, oder dem Kunden beim Kauf bekannt waren. Die Garantie erlischt sobald der Kunde Artikel öffnet oder öffnen lässt.
Ansprüche aus der Garantie können vom Kunden unter Vorlage des Artikels und der Rechnung innerhalb von 2 Jahren ab Kaufdatum geltend gemacht werden.
Bitte nutzen Sie hierfür unser RMA-Formular. [RMA Formular aufrufen]
Rosbund-NET wird nach eigener Wahl entweder den Mangel beseitigen (Reparatur), im Austausch ein Ersatzartikel liefern oder den Kaufpreis gegen Rückgabe des Artikels erstatten. Weitergehende Ansprüche können aus der Garantie nicht hergeleitet werden.
Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Käufers bleiben von der Garantie unberührt.






