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Informationen |
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Ferienplaner |
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| Gewährleistung & Garantie |
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INFO: 2-jährige Gewährleistungsfrist
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Die gesetzliche Gewährleistungsfrist hat sich im Zuge der im Januar 2002 in
Kraft getretenen Schuldrechtsreform von 6 Monaten auf 2 Jahre erhöht. Oft wird
jedoch immer noch von einer "Zwei-Jahres-Garantie" gesprochen, die der
Gesetzgeber eingeführt habe. Die meisten Verbraucher gehen durch die ständige
Verwechslung der beiden Rechtsbegriffe deshalb davon aus, dass jede Kaufsache
eine zweijährige Lebensdauer besitzen müsse. Das ist ein Trugschluss, der
oftmals zum Streit zwischen Händlern und Verbrauchern führt.
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Egal, ob der Käufer Verbraucher oder Unternehmer ist, das Kaufobjekt neu oder
gebraucht - die Gewährleistungsfrist von 2 Jahren gilt grundsätzlich.
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Die gesetzliche Gewährleistung bezieht sich auf die Mangelfreiheit des
Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer. Ein Mangel muss zum
Übergabezeitpunkt nicht erkennbar sein. Es kommt vielmehr darauf an, dass die
Ursache des Mangels zu diesem Zeitpunkt vorhanden sein muss, auch wenn sich
dieser erst Monate später auswirkt.
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INFO: Freiwillige Garantie
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Eine Garantie erfolgt freiwillig und tritt neben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Der Garantiegeber kann den Umfang selbst gestalten.
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So kann er beispielsweise bestimmen, ob sich die Garantie auf die Lebensdauer
oder auf einzelne Teile des Produktes erstreckt. Der Verkäufer oder Hersteller
kann zum Beispiel eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache aussprechen
oder dafür garantieren, dass das Produkt für eine bestimmte Dauer eine
bestimmte Beschaffenheit behält. Wird ein Produkt als "Rostfrei"
bezeichnet (Haltbarkeitsgarantie), so stehen dem Käufer im Garantiefall die
Rechte zu, die sich aus der Garantieerklärung und der einschlägigen Werbung
ergeben.
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Wir erleichtern Ihnen die Begriffe:
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Wir geben 2 Jahre Gewährleistung auf alle Artikel, sowie 2 Jahre Garantie auf die Lebensdauer der Artikel.
Von dieser Garantie ausgenommen sind Akkus, Batterien, Leuchtmittel und Verschleißteile, sowie Mängel und Abnutzungserscheinungen, die auf gebrauchsüblichen Verschleiß, unsachgemäße Behandlung oder fehlende Wartung zurückzuführen sind, oder dem Kunden beim Kauf bekannt waren. Die Garantie erlischt sobald der Kunde Artikel öffnet oder öffnen lässt.
Ansprüche aus der Garantie können vom Kunden unter Vorlage des Artikels und der Rechnung innerhalb von 2 Jahren ab Kaufdatum geltend gemacht werden.
Bitte nutzen Sie hierfür unser RMA-Formular. [RMA Formular aufrufen]
Rosbund-NET wird nach eigener Wahl entweder den Mangel beseitigen (Reparatur), im Austausch ein Ersatzartikel liefern oder den Kaufpreis gegen Rückgabe des Artikels erstatten. Weitergehende Ansprüche können aus der Garantie nicht hergeleitet werden.
Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Käufers bleiben von der Garantie unberührt.
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